§ 11 8 f TschG - Erlaubnispflicht für Hundetrainer

Die IG Hundeschulen e. V. begrüßt grundsätzlich die Neuregelung des Tierschutzgesetzes - jedoch nicht die Vorgehensweise und Umsetzung!

Wir möchten hierzu auf die Stellungnahme unseres Rechtsanwaltes Jan Plischke von der Kanzlei Toprak & Partner verweisen, die wir hier gerne für alle Interessierten und KollegInnen zur Verfügung stellen.

Stellungnahme und Überblick über die Neuregelung des § 11 TSchg (PDF)