IG | Hundeführerschein

Die Hundeführerscheinprüfung nach der "Prüfungsordnung zur Durchführung des Hundeführerscheins der Interessengemeinschaft unabhängiger Hundeschulen e.V." vom 25.01.2021 wird als sonstige Prüfung im Sinne des § 3 Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 NHundG anerkannt, die den Prüfungen nach § 3 Abs. 1 Satz 2 NHundG gleichwertig ist.

Der Hundeführerschein der IG Hundeschulen e.V. hat nachweislich den Charakter einer Sachkundeprüfung der Halterin oder des Halters. Die Themenbereiche der theoretischen Prüfung (Sachkundenachweis) und die Prüfungssituationen, welche der praktischen Prüfung zu Grunde liegen, sind geeignet, eine Aussage darüber zu treffen, ob eine Halterin oder ein Halter einen Hund ohne Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führen kann. Die Vorgaben des NHundG an die theoretische und praktische Prüfung sind erfüllt. 

Von einem wohlerzogenen umwelt- und sozialsicheren Hund geht keine Gefahr für die Bevölkerung aus. Ebenso ist es wichtig als Hundehalter/in vorausschauend zu agieren. Die IG Hundeschulen e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, bundeseinheitlich einen Hundeführerschein anzubieten, unter Berücksichtigung aktueller Trainingsmethoden und der Tierschutz Hundeverordnung. Geprüft werden Halter/in und Hund.

Nach der erfolgreich abgelegten theoretischen Prüfung (Sachkundenachweis) folgt die praktische Prüfung die sich in 2 Stufen gliedert. Geprüft wird unter realen Bedingungen (Ablenkung durch Spaziergänger, Kinder, Fahrradfahrer, Jogger, andere Hunde und vieles mehr).

Der Hund sollte keinen antrainierten Gehorsam zeigen, sondern im Alltag jederzeit kontrollierbar sein. Der Hundehalter/in sollte stets vorausschauend handeln und seinen Hund führen können.

 

Vorteile für den/die Hundehalter/-in:

  • ein gut erzogener Hund
  • eine gemeinsame, intensive Trainingzeit
  • Freiheiten/Freilauf für den Hund
  • Nachweis für Behörden
  • Steuerbefreiung/-beitragsminderung (je nach Stadt, Gemeinde, Bezirk etc.)
  • Beitragsermäßigung Hundehaftpflicht (je nach Versicherung)
  • geprüfter Sachkundenachweis


Vorteile für Hundeschulen (auch ohne Mitgliedschaft):

  • Angebot eines Vorbereitungskurses durch Ihre Hundeschule mit anschließender Prüfung durch einen Prüfer der IG Hundeschulen e.V.
  • intensive Schulung für Hund und Halter
  • positives Medienfeedback

Für die Vorbereitungskurse mit anschließender Prüfung müssen Sie als Hundetrainer/-in oder Hundeschule nicht zwingend Mitglied in der IG e.V. sein! Sie können als externe Hundeschule, Verein oder Verband jederzeit zertifizierte Prüferinnen und Prüfer zu sich einladen, die die Prüfung laut IG-Prüfungsordnung bei Ihnen abnehmen. Bei Interesse setzen Sie sich gerne mit Dagmar Lang-Vetter (per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) in Verbindung und fordern eine Liste der Prüfer/innen und weitere Unterlagen an.

So können Sie Prüfer/-in des IG Hundeführerschein werden:

  • Ordentliches Mitglied der IG Hundeschulen e.V. (Vollmitglied), d.h. Bestätigung der Vollmitgliedschaft durch den Vorstand nach zwei Jahren Probezeit
    ▪ Nachweislich amtlich und sachkundig geprüfte/r Hundetrainer/in nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nr. 8f Tierschutzgesetz für die Anleitung zur Erziehung und Ausbildung von Hunden oder IHK zertifizierter Hundetrainer.
    ▪ Vorlage des Gewerbescheins
    ▪ Vorlage polizeiliches Führungszeugnis
    ▪ Prüfungs-Hospitationen bei zertifizierten Prüfern der IG-Hundeschulen e.V. (schriftlicher Nachweis ist bei Anmeldung zur Prüfung der Prüfer-Zertifizierung vorzulegen)
    ▪ Mindestalter 25 Jahre
    ▪ Teilnahme an einer 4 tägigen Qualifizierungsmaßnahme für Prüfer zur Abnahme des IG-Hundeführerscheins (Nachstellen einer theoretischen und praktischen prüfungsähnlichen Situation). 

 

Eine entsprechende Re-Zertifizierung (Prüfer-Nachschulung) wird veranlasst, wenn sich das Gesetz zur Haltung / Führen von Hunden oder das Tierschutzgesetz ändern.

Der IG-Hundeführerschein wird seit dem Jahr 2000 durch die IG-Mitglieder bundeseinheitlich durchgeführt.

 

Absolventen in IG-Hundeschulen erhalten ab sofort einen Ausweis sowie einen Anhänger für den Hund: