IG | AGB für Veranstaltungen, Seminare und Workshops
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Veranstaltungen, Seminare und Workshops der IG-Hundeschulen e. V.
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Leistungsbeschreibung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Anmeldung und Teilnahme an Veranstaltungen, Seminaren, Workshops und Fortbildungen der Interessengemeinschaft unabhängiger Hundeschulen e. V. (nachfolgend „IG-Hundeschulen“ oder „Veranstalterin“ genannt).
(2) Art, Umfang, Inhalt, Veranstaltungsort, Termin, Teilnahmegebühr und gegebenenfalls weitere Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung auf unserer Website.
(3) Die Angaben in der Veranstaltungsbeschreibung sind Grundlage des Vertrags. Die IG-Hundeschulen behält sich notwendige organisatorische Änderungen vor, soweit diese sachlich gerechtfertigt und für die Teilnehmenden zumutbar sind und den Gesamtcharakter sowie das wesentliche Ziel der Veranstaltung nicht verändern.
(4) Wesentliche Änderungen der vereinbarten Leistungen werden den Teilnehmenden unverzüglich mitgeteilt. Bei erheblichen Änderungen, die den Vertragszweck beeinträchtigen, können Teilnehmende vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall erstattet.
(5) Gesetzliche Rechte der Teilnehmenden bleiben unberührt.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung zu Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich über das Anmeldeformular auf unserer Website oder auf einem anderen ausdrücklich von der IG-Hundeschulen angebotenen Weg.
(2) Mit der Übermittlung der Anmeldung gibt die anmeldende Person ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrags ab.
(3) Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme der Anmeldung durch die IG-Hundeschulen zustande. Die Annahme erfolgt in der Regel durch eine Teilnahmebestätigung per E-Mail. Eine automatisch versendete Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet ist.
(4) Die Anzahl der Teilnahmeplätze kann begrenzt sein. Die Vergabe erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen, soweit in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
(5) Erfolgt eine Anmeldung für mehrere Personen, ist sicherzustellen, dass die jeweiligen Teilnehmenden über die geltenden Teilnahmebedingungen informiert werden. Eine Zahlungsverpflichtung für andere Personen entsteht nur, soweit die anmeldende Person diese wirksam übernimmt.
§ 3 Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Teilnahmegebühr ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung beziehungsweise den vor der verbindlichen Anmeldung angezeigten Preisangaben. Gegebenenfalls geltende Mitgliedervergünstigungen werden entsprechend den veröffentlichten Teilnahmebedingungen berücksichtigt.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt durch die IG-Hundeschulen e. V. Die Teilnahmegebühr ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
(3) Für Mitglieder kann die Zahlung über ein bereits bestehendes SEPA-Lastschriftmandat erfolgen, sofern dieses auch die Zahlung von Veranstaltungsgebühren umfasst. Andernfalls erfolgt die Zahlung auf Rechnung.
(4) Die Teilnahmegebühr umfasst ausschließlich die in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich genannten Leistungen. Anreise, Übernachtung und Verpflegung erfolgen auf eigene Kosten, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich als Bestandteil der Veranstaltung ausgewiesen sind.
§ 4 Rücktritt und Stornierung durch Teilnehmende
(1) Eine Stornierung der Veranstaltungsteilnahme ist bis spätestens 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.
(2) Bei einer späteren Stornierung kann die IG-Hundeschulen Ersatz für den tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Schaden verlangen. Hierzu gehören insbesondere nicht mehr stornierbare Verpflichtungen gegenüber Referent, Veranstaltungsstätten und weiteren Dienstleistern, soweit diese durch die Stornierung verursacht wurden.
(3) Bei der Berechnung werden ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Teilnahmeplatzes berücksichtigt. Der geltend gemachte Schadensersatz ist auf die Höhe der vereinbarten Teilnahmegebühr begrenzt.
(4) Teilnehmende können nach vorheriger Abstimmung mit der IG-Hundeschulen eine geeignete Ersatzperson benennen. Übernimmt diese den Teilnahmeplatz verbindlich, werden keine Stornierungskosten berechnet.
(5) Eine Stornierung ist in Textform, beispielsweise per E-Mail an die Geschäftsstelle der IG-Hundeschulen, zu erklären. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung.
(6) Bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung ist grundsätzlich die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Vergabe des Teilnahmeplatzes werden nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
(7) Gesetzliche Widerrufsrechte und sonstige zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 5 Absage und Änderungen durch die Veranstalterin
(1) Die IG-Hundeschulen behält sich vor, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. Dies gilt insbesondere, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Referent kurzfristig ausfallen oder die Durchführung aus anderen nicht zu vertretenden Gründen unmöglich wird.
(2) Wird die in der Veranstaltungsbeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Veranstaltung bis spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn abgesagt werden.
(3) Bei einer Absage werden die Teilnehmenden unverzüglich informiert. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden vollständig erstattet. Alternativ kann eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin angeboten werden. Die Entscheidung über eine Umbuchung liegt bei den Teilnehmenden.
(4) Bei einer Verschiebung des Veranstaltungstermins können Teilnehmende die Buchung für den neuen Termin bestätigen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet.
(5) Die IG-Hundeschulen ist berechtigt, Teilnehmende bei schwerwiegenden Vertragsverstößen oder erheblichen Störungen des Veranstaltungsablaufs nach vorheriger Abmahnung von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Eine vorherige Abmahnung ist entbehrlich, wenn die sofortige Beendigung aus wichtigem Grund gerechtfertigt ist.
(6) Gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 6 Haftung
(1) Die IG-Hundeschulen haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die IG-Hundeschulen auch bei einfacher Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die IG-Hundeschulen für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung Teilnehmende regelmäßig vertrauen dürfen.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(5) Für Schäden, die durch andere Teilnehmende oder deren Hunde verursacht werden, haftet die IG-Hundeschulen nur, soweit sie hierfür nach den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich ist.
(6) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilf der IG-Hundeschulen.
§ 7 Mitwirkungspflichten der Teilnehmenden und Versicherungsschutz
(1) Die Teilnehmenden verpflichten sich, den Anweisungen der Veranstaltungsleitung Folge zu leisten, soweit diese der ordnungsgemäßen und sicheren Durchführung der Veranstaltung dienen.
(2) Bei Veranstaltungen mit Hunden sind die geltenden Sicherheits- und Verhaltensregeln einzuhalten. Die teilnehmenden Personen sind für die sichere Führung und Beaufsichtigung ihrer Hunde verantwortlich.
(3) Erkennbare Störungen oder Mängel bei der Durchführung der Veranstaltung sollen der Veranstaltungsleitung möglichst unverzüglich mitgeteilt werden, damit eine angemessene Abhilfe ermöglicht werden kann.
(4) Die Teilnehmenden sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren zur Vermeidung und Begrenzung von Schäden beizutragen.
(5) Gesetzliche Ansprüche bleiben auch dann bestehen, wenn eine Beanstandung nicht unverzüglich erfolgt.
(6) Versicherungsschutz
Durch die Teilnahme an Veranstaltungen der IG-Hundeschulen wird kein zusätzlicher Versicherungsschutz durch die Veranstalterin bereitgestellt. Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, gegebenenfalls erforderlichen eigenen Versicherungsschutz sicherzustellen.
Die gesetzlichen Haftungsverpflichtungen der IG-Hundeschulen gemäß § 6 bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Für Verbraucher gelten bei online oder im Fernabsatz abgeschlossenen Verträgen die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht.
(2) Soweit für eine Veranstaltung gesetzlich kein Widerrufsrecht besteht, insbesondere bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, werden die Teilnehmenden hierüber vor Vertragsschluss informiert.
(3) Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, werden Verbraucher vor Vertragsschluss gesondert über die Voraussetzungen, Fristen und das Verfahren zur Ausübung dieses Rechts informiert.
(4) Die vertraglichen Stornierungsregelungen gemäß § 4 gelten unabhängig von einem gegebenenfalls bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.
§ 9 Verjährung von Ansprüchen
Für die Verjährung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbraucher bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit diese gesetzlich anwendbar sind.
(2) Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, wird Aschaffenburg als Gerichtsstand vereinbart.
(3) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Veranstalterin
Interessengemeinschaft unabhängiger Hundeschulen e. V.
Geschäftsstelle
Prof.-Schmid-Str. 2 B
82140 Olching-Geiselbullach
E-Mail: geschaeftsstelle@ig-hundeschulen.de
Sitz des Vereins: Aschaffenburg
Vereinsregister: Amtsgericht Aschaffenburg
Registernummer: VR 200347
